Herz in Deinen Händen


Quellen:
Datum: 04.05.2014
Quellen Text: Rechtliche Grundlagen im
medizinischen Alltag (SAMW/FMH - 2012)
Quellen Fotos: © www.juramed.de
Autor: Dr. med. Alina Predescu, Redaktion m-q-m

Erste Hilfe geht jeden an

Laut Schweizer Strafgesetzbuch Artikel 128 ist jeder Bürger gesetzlich verpflichtet Nothilfe zu leisten, sofern es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte. Massgeblich für das Zumutbare sind unter anderem die Kenntnisse und Fertigkeiten zur Nothilfe. Die Nothilfepflicht der Ärztinnen und Ärzte geht somit weiter als die des Laien.

Ein solcher Notfall ist der sogenannte „Herzkasper“, der ganz unverhofft und plötzlich jeden Menschen überall und unabhängig vom Alter treffen kann. In der Regel verstreicht von der Alarmierung bis zum Eintreffen des Notarztes wertvolle Zeit, in der ein Leben gerettet werden könnte.

Neue medizinische Technik, wie der Automatische Externe Defibrillator (AED), und eine entsprechende Einweisung durch unsere qualifizierten medizinischen Schulungsleiter hilft Ihnen bei den notwendigen Reanimationsmassnahmen richtig zu handeln.

Der AED kann selbst von Laien bedient werden. Auch jemand, der nichts von Medizin versteht, kann mit Benutzung eines AED andere Menschen vor dem vermeidbaren Herztod retten.